Wer als Gewerbekunde in Photovoltaik investiert, steht vor einer komplexen Entscheidung zwischen Eigenverbrauch, Direktvermarktung und Mieterstrom – die regulatorischen Rahmenbedingungen des EEG 2023/2026 sind dabei der entscheidende Kompass.
Aktuelle Einspeisevergütung 2026
Für Neuanlagen mit Inbetriebnahme 2026 gelten gestaffelte Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWp erhalten bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh, bei Volleinspeisung 12,34 ct/kWh. Im Segment 10–40 kWp sind es 6,73 bzw. 10,35 ct/kWh. Diese Sätze sind für 20 Kalenderjahre ab Inbetriebnahme garantiert.
Eigenverbrauch versus Einspeisung
Für Gewerbebetriebe mit hohem Tagesverbrauch ist Eigenverbrauch meist wirtschaftlich attraktiver, da der Strombezugspreis aus dem Netz (oft 25–35 ct/kWh) durch selbst erzeugten Solarstrom ersetzt wird.
Direktvermarktung ab 100 kWp
Ab 100 kWp installierter Leistung ist die Direktvermarktung nach EEG Pflicht. Der Anlagenbetreiber muss einen Direktvermarkter-Vertrag abschließen. Wichtig: Die Schwelle wird schrittweise abgesenkt – ab 2029 gilt die Direktvermarktungspflicht bereits ab 25 kWp.
Technische Anforderungen
Für gewerbliche Anlagen ab ca. 135 kWp ist ein Mittelspannungsanschluss erforderlich. Wechselrichter müssen den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 (Niederspannung) bzw. VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung) entsprechen. Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp die Ertragsteuerbefreiung.