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Ratgeber / How-to02. Juni 20261 Min. Lesezeit

DGUV Vorschrift 3: Elektrische Betriebsmittel und Anlagen prüfen

Die DGUV Vorschrift 3 ist keine Formalie – sie ist die gesetzliche Grundlage für die elektrische Sicherheit in jedem Betrieb, und Verstöße können im Schadensfall existenzielle Haftungsfolgen haben.

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und regelmäßig auf ihren sicheren Betrieb zu prüfen. Sie gilt für nahezu jedes Unternehmen in Deutschland. Rechtsgrundlage sind zudem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die TRBS 1201.

Prüffristen im Überblick

Ortsfeste elektrische Anlagen sind in der Regel alle 4 Jahre zu prüfen. Ortsveränderliche Betriebsmittel unterliegen kürzeren Zyklen: im Büroumfeld alle 24 Monate, in Werkstätten alle 12 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate. Die konkrete Frist muss der Arbeitgeber auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung anpassen.

E-Check für Betriebe

Der E-Check ist die praktische Umsetzung der Prüfpflicht nach DGUV V3. Er umfasst Sichtprüfung, Messung (Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Ableitstrom) und Funktionsprüfung. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll dokumentiert, das als offizieller Nachweis dient.

Wer darf prüfen?

Prüfungen dürfen ausschließlich von einer befähigten Person durchgeführt werden (Anforderungen in TRBS 1203). Es handelt sich in der Regel um eine Elektrofachkraft mit einschlägiger Berufsausbildung und aktuellen Kenntnissen der relevanten Vorschriften. AGW Elektrotechnik bietet den DGUV-V3-E-Check als zertifizierter Prüfdienstleister an.

Dokumentation und Haftung

Das Prüfprotokoll ist der entscheidende Nachweis im Schadensfall. Fehlt die Dokumentation oder sind Prüffristen überschritten, riskiert der Arbeitgeber zivilrechtliche Haftung, strafrechtliche Konsequenzen und den Verlust des Versicherungsschutzes.

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