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Ratgeber / How-to02. Juni 20261 Min. Lesezeit

DIN 14675: Was Errichter von Brandmeldeanlagen wissen müssen

Die DIN 14675 ist weit mehr als eine technische Norm – sie regelt den gesamten Lebenszyklus einer Brandmeldeanlage und stellt verbindliche Anforderungen an die Kompetenz der beteiligten Fachfirmen.

Die DIN 14675 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ ist die zentrale Norm für die Organisation und Qualitätssicherung bei Brandmeldeanlagen in Deutschland. Sie ist zweiteilig aufgebaut: DIN 14675-1 beschreibt die systemtechnischen und organisatorischen Anforderungen, DIN 14675-2 legt fest, wie Fachunternehmen ihre Kompetenz für einzelne Projektphasen nachweisen müssen.

Abgrenzung zur DIN VDE 0833

DIN VDE 0833-2 regelt primär die Planung, Projektierung und technischen Anforderungen an Brandmeldeanlagen. DIN 14675 ergänzt dies um die organisatorische Ebene: Wer darf eine BMA errichten? Wie muss das Brandmeldekonzept aufgebaut sein? Wie erfolgt die Abnahme, und wer ist dafür zuständig? Beide Normen greifen ineinander.

Zertifizierungspflicht für Errichter

Seit November 2003 müssen Fachbetriebe, die BMA nach DIN 14675 errichten, über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Das Zertifikat ist auf vier Jahre befristet und muss durch ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen – etwa DEKRA oder VdS – erteilt werden. Betriebe ohne gültige Zertifizierung dürfen zertifizierungspflichtige Anlagen nicht errichten.

Prüffristen und Wartung

Betreiber sind verpflichtet, die BMA regelmäßig zu warten: vierteljährliche Inspektionen für Anlagenbetrieb und Meldergruppen, jährliche Auslösung jedes Brandmelders, Akkumulatorenersatz spätestens alle vier Jahre. Alle Inspektionen und Prüfungen sind revisionssicher zu dokumentieren.

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