Die DIN 14675 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ ist die zentrale Norm für die Organisation und Qualitätssicherung bei Brandmeldeanlagen in Deutschland. Sie ist zweiteilig aufgebaut: DIN 14675-1 beschreibt die systemtechnischen und organisatorischen Anforderungen, DIN 14675-2 legt fest, wie Fachunternehmen ihre Kompetenz für einzelne Projektphasen nachweisen müssen.
Abgrenzung zur DIN VDE 0833
DIN VDE 0833-2 regelt primär die Planung, Projektierung und technischen Anforderungen an Brandmeldeanlagen. DIN 14675 ergänzt dies um die organisatorische Ebene: Wer darf eine BMA errichten? Wie muss das Brandmeldekonzept aufgebaut sein? Wie erfolgt die Abnahme, und wer ist dafür zuständig? Beide Normen greifen ineinander.
Zertifizierungspflicht für Errichter
Seit November 2003 müssen Fachbetriebe, die BMA nach DIN 14675 errichten, über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Das Zertifikat ist auf vier Jahre befristet und muss durch ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen – etwa DEKRA oder VdS – erteilt werden. Betriebe ohne gültige Zertifizierung dürfen zertifizierungspflichtige Anlagen nicht errichten.
Prüffristen und Wartung
Betreiber sind verpflichtet, die BMA regelmäßig zu warten: vierteljährliche Inspektionen für Anlagenbetrieb und Meldergruppen, jährliche Auslösung jedes Brandmelders, Akkumulatorenersatz spätestens alle vier Jahre. Alle Inspektionen und Prüfungen sind revisionssicher zu dokumentieren.